Abwanderung von Pflegekräften droht
Vergütung im Land Bremen im Bundesvergleich Schlusslicht
Anhebung des Mindestlohns, Verpflichtung zu Tarifverträgen – es ist Bewegung in der Entlohnung von Pflegekräften. Der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Land Bremen gehen diese Schritte aber noch nicht weit genug. „Wenn wir dem Pflegenotstand wirksam entgegenwirken und den Pflegeberuf attraktiver machen wollen, dann müssen wir in Bremen und Bremerhaven dringend politisch nachbessern, denn im Bundesländervergleich der Vergütung von Pflegekräften bildet Bremen das Schlusslicht“, betont Dr. Uwe Lissau, Vorsitzender des AWO Kreisverbandes Bremerhaven und des AWO Landesverbandes Bremen.
„Die Erhöhung der Mindestlöhne in der Pflege spielt für die Fachkräfte in diesem Bereich keine Rolle, denn diese werden bereits heute ihrer Qualifikation entsprechend deutlich höher vergütet als der Mindestlohn. Daher ist ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Pflege, der auch private Anbieter zur tariflichen Entlohnung verpflichtet, überfällig“, so Dr. Uwe Lissau weiter.
Natürlich sei es zu begrüßen, dass die Pflegekommission ab 1. September höhere Pflegemindestlöhne empfiehlt und Bundesarbeitsminister Heil diese im Mai in den Verordnungsstatus erheben will. Auch dass die Pflegeeinrichtungen ihre Leistungen ohne Tarifvertrag für die Beschäftigten mit den Pflegekassen nicht mehr abrechnen können, sei ein Schritt in die richtige Richtung. Es sei aber dringend Klarheit und Einheitlichkeit in der Pflegevergütung notwendig, betont Lissau: „Derzeit sind im Land Bremen fünf unterschiedliche Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechts-Regelungen in Anwendung – vom TVL der Länder über den TVÖD bis zum TV PfliB (Tarifvertrag Pflege in Bremen): Dieser Flickenteppich wird den bremenweit mehr als 11.000 Beschäftigten in der Pflege nicht gerecht und werden auch noch lange nicht von allen Trägern angewendet.“
Ferner spitze sich der Fachkräftemangel für Bremerhaven und Bremen durch das Gehaltsgefälle zu Niedersachsen zu. Lissau: „Im Nachbar-Bundesland werden Pflegekräfte deutlich besser bezahlt – es besteht die Gefahr der Abwanderung. Wir müssen dringend gegensteuern.“
Die Politik sei gefordert, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. „Unsere Mitarbeitenden brauchen Löhne und Gehälter, die ihrer großen Verantwortung und der hohen körperlichen und psychischen Belastung Rechnung tragen“, sagen die zuständigen Geschäftsführer*innen der Pflegeunternehmen der AWO Bremerhaven und AWO Bremen, Eckart Kroon und Petra Sklorz: „Und dafür benötigt ein Wohlfahrtsverband wie die AWO eine auskömmliche und angemessene Refinanzierung, die im bundesweiten Vergleich mithalten kann.“ In künftigen Entgeltverhandlungen müssen und werden die AWO-Gliederungen im Interesse der zusammen ca. 1.000 Mitarbeitenden in den zusammen 10 stationären Pflegeeinrichtungen und den ambulanten Pflegediensten in Bremen und Bremerhaven agieren - und somit auch im Interesse der Bewohner*innen. „Jetzt rächt es sich, dass in der Pflege seit Jahrzehnten gespart und die zu erwartenden Probleme nicht bereits vor 20 Jahren angegangen worden sind. In die Pflege, die Pflegeausbildung und besonders in das Pflegepersonal muss erheblich investiert werden, denn bis 2030 fehlen bundesweit schätzungsweise 500.000 Pflegekräfte,“ führt Eckart Kroon weiter aus.
Aus Sicht der AWO sei auch die Pflegeversicherung reformbedürftig. Es wäre unter anderem eine verbindliche Übernahme der Investitionskosten durch die Länder nötig, wie es bei der Konstruktion der Pflegeversicherung eigentlich vorgesehen war. Die Soziale Pflegeversicherung könnte z.B. um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert, ergänzt werden. Es gehe nicht um eine ergänzende Säule der Sozialen Pflegeversicherung, sondern um den Umbau der Sozialen Pflegeversicherung in Richtung einer paritätisch finanzierten Vollversicherung. Ansonsten drohe eine „Zwei-Klassen-Pflege“.
Uwe Lissau warnt vor weiteren negativen Entwicklungen in der Seniorenbetreuung: „Leider wird die Altenpflege immer mehr zum Spielball für internationale Konzerne und Finanzjongleure, die mit Pflegeimmobilien Rekordumsätze erzielen. Altenpflege darf aber nicht den Gesetzen von Wettbewerb und Gewinnmaximierung unterworfen werden. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für seine älteren und hilfebedürftigen Bürger*innen und die Politik muss dieser Rechnung tragen, indem sie für die nicht gewinnorientierten Wohlfahrtsverbände auskömmliche Rahmenbedingungen schafft.“