AWO begrüßt wichtige sozialpolitische Vorhaben

Wohlfahrtsverband fordert aber weitere Impulse für einen zukunftssicheren Sozialstaat

„Wir brauchen mehr zukunftsorientierte Vorschläge, die soziale Sicherheit dauerhaft stärken, gute Arbeitsbedingungen fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern“, betont der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Michael Groß. Statt Diskussionen über Leistungskürzungen oder die Einschränkung bewährter sozialstaatlicher Leistungen brauche es eine klare politische Linie, die den Sozialstaat zukunftsfest macht.

Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt stellen der von der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas formulierte Vorstoß, die Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln, in die alle Berufsgruppen einzahlen, sowie die Entscheidung, mehr Geld für die Eingliederung in Arbeit bereitzustellen, weitere wesentliche Maßnahmen dar, die die AWO ausdrücklich unterstütze und die "unbedingt weiter vorangetrieben werden sollten". 

Die Arbeiterwohlfahrt befürwortet die vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesvorhaben zur Stabilisierung des Rentenniveaus, der Mütterrente sowie der Einführung eines Bundestariftreuegesetzes. Die Vorhaben seien wichtige Schritte hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und fairen Arbeitsbedingungen. 

„Es war höchste Zeit, dass die Bundesregierung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker auf tarifliche Standards achtet“, erklärt Groß. „Wer mit Steuergeldern arbeitet, muss auch soziale Verantwortung übernehmen“. Zwar spricht sich die AWO für einen niedrigeren Schwellenwert als die nun festgehaltenen 50.000 Euro für die Anwendung des Bundestariftreuegesetzes aus, jedoch stelle das beschlossene Gesetzesvorhaben grundsätzlich einen wichtigen Beitrag hin zu mehr Tariflöhnen und Wettbewerbsgleichheit für all jene dar, die bereits heute nach Tarif entlohnen.  

Auch die geplante Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48% bis 2031 sowie die Erweiterung der Mütterrente werden von der AWO begrüßt. „Die geplante Haltelinie ist ein Schritt gegen Altersarmut. Offen ist jedoch weiterhin, wie die langfristigen finanziellen Herausforderungen des Rentensystems gelöst werden sollen”, so Groß. Ohne eine vergleichbare Regelung wie die bis 2031 geltende Haltelinie werde das Rentenniveau sinken, was zu einem Anstieg der Altersarmut, einer verstärkten Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter, Wohngeld und einer Unterversorgung breiter Bevölkerungsschichten führen könnte. „Die Absicherung im Alter sollte aber im Regelfall über die Rentenversicherung gewährleistet werden und nicht über ergänzende Leistungen der steuerfinanzierten Sozialsysteme organisiert sein. Diese Entwicklungen zeigten deutlich, wie wichtig es sei, über punktuelle Maßnahmen hinauszudenken und langfristige, möglichst ineinandergreifende Ansätze zu verfolgen", so der Verband. 

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